§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Terminvo zwischen Oleg Justus (Anbieter, siehe Impressum) und dem Kunden (Studio).
- Terminvo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen.
- Abweichende Bedingungen des Studios gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Terminvo auf der Website ist kein bindendes Angebot.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn das Studio sich registriert, ein Studio anlegt und der Anbieter den Zugang freischaltet. [Platzhalter: genauen Ablauf des Vertragsschlusses festlegen, etwa Bestellung, Testphase, Bestätigung per E-Mail]
- Das Studio versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
§ 3 Leistungen
- Terminvo ist eine Software für Beauty-, Wellness- und Fitnessbetriebe, die über den Browser genutzt wird (Software as a Service). Der Anbieter stellt sie zur Nutzung über das Internet bereit. Eine Überlassung der Software zur Installation erfolgt nicht.
- Der Funktionsumfang umfasst nach dem jeweils aktuellen Stand insbesondere: Standorte, Mitarbeiter, Leistungen, Räume und Geräte, Öffnungs- und Arbeitszeiten, Kalender und Termine, Kundenverwaltung, Online-Buchung durch Kunden, Check-in, Verträge und Tarife, SEPA-Lastschriften mit Dateiexport für die Bank, E-Mails zu Terminen sowie Team und Zugänge mit Rollen.
- Es gibt zwei Pakete. „Terminvo Salon“ umfasst alle Funktionen außer Verträgen, Tarifen, Zahlern, SEPA-Lastschriften und Finanzen. „Terminvo Studio“ umfasst zusätzlich Verträge, Tarife, Zahler, SEPA-Lastschriften und Finanzen.
- Der Anbieter entwickelt Terminvo weiter. Er darf Funktionen ändern, wenn der vertragliche Kern erhalten bleibt und die Änderung für das Studio zumutbar ist.
- Zahlungen der Kunden an das Studio wickelt das Studio selbst ab. Terminvo erzeugt dafür Lastschriftdateien, zieht aber selbst kein Geld ein.
§ 4 Preise und Zahlung
- Bei monatlicher Zahlung kostet „Terminvo Salon“ 59 € und „Terminvo Studio“ 109 € je Monat, jeweils für bis zu 5 aktive Mitarbeiter. Jeder weitere aktive Mitarbeiter kostet 9 € je Monat.
- Bei jährlicher Zahlung zahlt das Studio für 12 Monate den Preis von 10 Monaten: 590 € für „Terminvo Salon“ und 1.090 € für „Terminvo Studio“ je Jahr. [Platzhalter: Preis weiterer Mitarbeiter bei jährlicher Zahlung festlegen]
- Für die Einrichtung berechnet der Anbieter einmalig 249 €. Sie umfasst die Übernahme der Daten, die Einrichtung und eine Schulung vor Ort oder per Video. Sie fällt bei jedem neuen Vertrag an.
- Weitere Schulungen und Sonderwünsche berechnet der Anbieter mit 75 € je Stunde. [Platzhalter: Abrechnung angefangener Stunden festlegen]
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Fälligkeit und Zahlungsweg: [Platzhalter: im Voraus, Zahlungsart, zum Beispiel Überweisung oder SEPA-Lastschrift]
- Gerät das Studio in Zahlungsverzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. [Platzhalter: Frist der Ankündigung festlegen]
- Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens [Platzhalter: Frist] vorher in Textform an. Das Studio kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
- Bei monatlicher Zahlung können beide Seiten monatlich kündigen. [Platzhalter: Frist festlegen, zum Beispiel zum Ende des Kalendermonats]
- Bei jährlicher Zahlung: [Platzhalter: Kündigung zum Ende des bezahlten Jahres und Erstattung bei vorzeitiger Kündigung festlegen]
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Terminvo. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesichert.
- Für Wartung und Updates kann Terminvo kurzzeitig nicht erreichbar sein. Der Anbieter legt Wartungen möglichst in nutzungsarme Zeiten und kündigt längere Wartungen vorher an. [Platzhalter: Wartungsfenster festlegen]
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, etwa Ausfälle des Internets oder höhere Gewalt, gelten nicht als Ausfall der Leistung.
§ 7 Pflichten des Studios
- Das Studio hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Es vergibt Zugänge für Mitarbeiter nur an berechtigte Personen und wählt passende Rollen. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert es den Anbieter unverzüglich.
- Das Studio ist für die Daten verantwortlich, die es in Terminvo speichert. Es stellt sicher, dass es die Daten seiner Kunden und Mitarbeiter rechtmäßig erhebt und verarbeitet.
- Das Studio erfüllt seine eigenen Pflichten aus dem Datenschutzrecht gegenüber seinen Kunden und Mitarbeitern, insbesondere Informationspflichten. Für den Kundenbereich hinterlegt es eigene Links zu Impressum, Datenschutzerklärung und AGB.
- Das Studio prüft Lastschriftdateien und Zahlungsdaten vor der Einreichung bei seiner Bank.
- Das Studio nutzt Terminvo nicht missbräuchlich und speichert keine rechtswidrigen Inhalte.
§ 8 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Studio regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. [Platzhalter: Haftungshöchstbetrag prüfen]
- Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch das Studio zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. [Platzhalter: Klausel zum Datenverlust prüfen, solange es keinen allgemeinen Datenexport und keine täglichen Backups gibt]
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen. [Platzhalter: prüfen]
- Die Haftungsregeln gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Daten bei Vertragsende
- Nach Vertragsende kann das Studio seine Daten innerhalb von [Platzhalter: Frist] exportieren oder herausverlangen. [Platzhalter: Format festlegen. Heute gibt es eine CSV-Monatsliste und SEPA-Lastschriftdateien, aber keinen allgemeinen Datenexport]
- Danach löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Einzelheiten regelt der AVV.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Studios verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Er ist Bestandteil dieses Vertrags. Für eigene Verarbeitungen des Anbieters gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Änderungen der AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Änderung der Rechtslage oder neue Funktionen.
- Er teilt dem Studio die Änderungen mindestens [Platzhalter: Frist, etwa sechs Wochen] vor dem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht das Studio nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht das Studio, kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Platzhalter: Krefeld, prüfen], soweit das Studio Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.